Das verdient ein Sozialpädagogischer Assistent und Kinderpfleger
Alle Informationen zum Gehalt von sozialpädagogischen AssistentenAufgrund des diversifizierten Aufgaben- und Tätigkeitsspektrums einer Kinderpflegerin und eines Kinderpflegers sind auch Angaben zum Gehalt lediglich als Richtwerte für das Berufsbild zu verstehen. Eine grobe Orientierung zum Einkommen liefert dieser Artikel.
Sozialpädagogische Assistentin: Gehalt
Laut dem Entgeltatlas der Bundesagentur für Arbeit verdient ein Kinderpfleger bzw. Sozialpädagogischer Assistent im bundesweiten Durchschnitt 3.401 Euro brutto im Monat, wobei 25 Prozent aller Beschäftigten weniger als 3.004 Euro monatlich und 25 Prozent der Beschäftigten mehr als 3.874 Euro im Monat verdienen.
Im Rahmen des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst der Länder werden Kinderpfleger bzw. Sozialpädagogische Assistenten, genauso wie z. B. Heilerziehungspflegehelfer oder Altenpflegehelfer, für gewöhnlich in die Entgeltgruppe E6 eingestuft. Als Berufsanfänger in der Stufe 1 erhält eine Kinderpflegerin bzw. ein Kinderpfleger ein monatliches Bruttoentgelt in Höhe von 2.651,42 Euro. Abhängig von Fachkompetenz und Berufszugehörigkeit erfolgen im öffentlichen Dienst fest strukturierte stufenweise Gehaltserhöhungen. Hat man nach der erfolgreichen Kinderpflegeausbildung fünf bis sieben Jahre Berufserfahrung gesammelt, kann der monatliche Verdienst in Entgeltgruppe E6 Stufe 4 bereits 3.105,64 Euro betragen.
Die konkrete Gehaltsentwicklung ist nachfolgend beispielhaft an einer tariflichen Entlohnung nach dem Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst der Länder (TV-L S) dargelegt. Die Entgeltstruktur ist hier nach einem Stufensystem gestaffelt. Stufe 1 ist gleichbedeutend mit dem Berufseinstieg, während die höchste Stufe 6 meist erst nach rund 20 bis 25 Jahren im Beruf erreicht wird.
- Stufe 1: 2.651,42 Euro
- Stufe 2: 2.864,88 Euro
- Stufe 3: 2.983,94 Euro
- Stufe 4: 3.105,46 Euro
- Stufe 5: 3.185,24 Euro
- Stufe 6: 3.271,18 Euro
Häufig erhält ein Kinderpfleger, abhängig von seinem Tätigkeitsbereich, noch verschiedene Aufschläge wie z. B:
- Heimzulage
- Schichtzulage
- Wochenendzuschläge
- Nachtzuschläge
- Arbeitgeberzugabe zur betrieblichen Altersvorsorge
Auch hinsichtlich der Anzahl der Urlaubstage können sich Abweichungen von der Norm in Form von Sonderurlaub niederschlagen.
Kinderpflegerinnen: Mehr Gehalt durch Weiterbildung
Eine abgeschlossene Kinderpflegeausbildung kann als erstes Standbein im Fachbereich Kinder- und Jugendarbeit angesehen werden. Durch Anpassungs- und Aufstiegsweiterbildungen haben Kinderpfleger zahlreiche Möglichkeiten, ihre berufliche Laufbahn zu erweitern bzw. auszubauen. Themenfelder für Anpassungsweiterbildungen sind beispielsweise:
- Elementarpädagogik und -erziehung
- Körperarbeit und Bewegungserziehung mit Kindern
- Sprachentwicklung und -förderung
- Lernpädagogik, Lernberatung
- Musikpädagogik
- Hauswirtschaft
Darüber hinaus bieten Aufstiegsweiterbildungen Kinderpflegern und Sozialpädagogischen Assistenten Möglichkeiten, beruflich weiterzukommen und beispielsweise in Führungspositionen aufzusteigen. Beispiele dafür sind:
- Erzieher
- Fachwirt für Erziehungswesen
- Haus- und Familienpfleger
- Betriebswirt für Sozialwesen
Des Weiteren ist für Kinderpfleger mit entsprechender Qualifikation auch ein Studium möglich, beispielsweise mit den Schwerpunkten Erziehungs- und Bildungswissenschaft, Soziale Arbeit oder Pädagogische Psychologie.
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Stand: Februar 2021