Was mache ich, wenn ich den Einsatz krankheitsbedingt nicht antreten kann?

Im Falle der Arbeitsunfähigkeit melden Sie sich bitte bis spätestens 10 Uhr des 1. Krankheitstages an Ihrem Einsatzort und bei doctari. Ab dem 3. Krankheitstag benötigen Sie eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Im Rahmen der Corona-Pandemie gelten Sonderregelungen, weitere Informationen finden Sie hier.

Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) kommt

Ab 01.01.2023 wird die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) auf Papier, bis auf wenige Ausnahmen, der Geschichte angehören und von einem elektronischen Verfahren abgelöst. Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) muss im Gegensatz zur bisherigen AU nicht mehr beim Arbeitgeber vorgezeigt werden. Stattdessen stellen die gesetzlichen Krankenkassen die eAU uns als Ihrem Arbeitgeber direkt zur Verfügung und wir rufen diese über unser Lohnprogramm ab. Sie erhalten nur noch ein Exemplar für Ihre persönlichen Unterlagen.

Häufige Fragen zur neuen eAU

Für wen gilt die neue Regelung?

Das Verfahren gilt nicht für Privatversicherte und nicht für Kind-Krankmeldungen.

Was ändert sich für Sie, wenn Sie krank sind? 

Am 1. und 2. Tag ändert sich nichts. Melden Sie sich bei uns und teilen Sie uns auf gewohntem Weg mit, dass Sie krank bzw. arbeitsunfähig sind.

Ab dem 3. Tag: Teilen Sie uns mit, dass Sie krankgeschrieben wurden (inkl. dem Tag des Arztbesuches) und für wie lange. Eine Zusendung der AU ist nicht mehr erforderlich.

Bitte informieren Sie uns umgehend, falls sich Ihre Krankschreibung verlängern sollte.

Was müssen Privatversicherte beachten?

Als Privatversicherte/-r müssen Sie weiterhin ab dem 3. Tag unverzüglich eine AU vorlegen. Bei Krankmeldungen aufgrund einer Erkrankung Ihres Kindes gilt das bereits ab dem ersten Tag. Von einer Erinnerung unsererseits sehen wir ab. 


Achtung: Bitte halten Sie künftig die für Ihre Unterlagen gedachte Krankmeldung, die Sie von Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt erhalten, für mögliche Störfälle bei der Abfrage der eAU bereit.