Was sind Virusvariantengebiete?
Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung beschreibt Virusvariantengebiete als „Gebiete, in denen eine Variante des Coronavirus SARS-CoV-2 auftritt, die in Deutschland nicht verbreitet ist und für die Hinweise auf schwerwiegende besorgniserregende Eigenschaften vorliegen. Dazu zählt zum Beispiel, dass die Impfungen oder eine überstandene SARS-CoV-2-Infektion nur einen eingeschränkten Schutz gegen diese Virusvariante bieten oder dass die Virusvariante zu schwereren Krankheitsverläufen führen kann“.
Das Robert Koch-Institut aktualisiert fortlaufend die Informationen zu den internationalen Virusvariantengebieten, die hier abrufbar sind. Die Einstufung als Virusvariantengebiet erfolgt nach gemeinsamer Analyse und Entscheidung durch das Bundesministerium für Gesundheit, das Auswärtige Amt und das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat.
Die Einstufung als inländisches Risikogebiet sog. „Hotspot“ erfolgt durch die Bundesländer. Die Regelungen der einzelnen Bundesländer können erheblich voneinander abweichen. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig über die jeweils geltenden Regelungen des jeweiligen Bundeslandes, in das Sie einreisen möchten bzw. in dem Sie sich befinden.