Wie verhalte ich mich bei Rückkehr aus einem Virusvariantengebiet?
Personen, die sich in den letzten zehn Tagen vor der Einreise in einem zum Zeitpunkt der Einreise als Virusvariantengebiet eingestuften Gebiet aufgehalten haben, müssen bei Einreise:
- über einen Testnachweis verfügen, der auf eine Testung mittels Nukleinsäurenachweis (z. B. PCR, PoC-NAT) beruht; ein Genesenennachweis oder ein Impfnachweis sind in diesem Fall nicht ausreichend.
- Kinder unter 12 Jahren sind von der Nachweispflicht befreit.
Außerdem müssen sich Einreisende, die sich zu einem beliebigen Zeitpunkt in den zehn Tagen vor Einreise in einem Virusvariantengebiet aufgehalten haben, grundsätzlich in eine 14-tägige häusliche Quarantäne begeben.
Weiterführende Informationen zur Einreise aus Virusvariantengebieten sind hier abrufbar.
Darüber hinaus sollten Sie die Hygienetipps der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung beachten.
Sollten trotz eines negativen Testergebnisses innerhalb von zehn Tagen nach der Einreise krankheitstypische Symptome auftreten, ist das Gesundheitsamt umgehend zu informieren. Das Gesundheitsamt in Ihrer Nähe können Sie mithilfe des RKI ermitteln.