Wer trägt die Kosten für die Durchführung der Coronavirus-Tests?
Seit dem 1. Juli 2022 sind die Bürgertests grundsätzlich nicht mehr kostenfrei, es können daher Kosten anfallen. Für bestimmte Personengruppen gibt es weiterhin kostenlose Bürgertests. Weitere Informationen finden Sie hier.
Bitte beachten Sie, dass für Rückkehrende aus Virusvariantengebieten spezielle Regelungen gelten können. Hinweise des Bundesministeriums für Gesundheit zur Testpflicht für Rückkehrende aus Virusvariantengebieten und der damit verbundenen Frage der Kostentragung finden Sie hier und hier.