Wie wird man Rettungsassistent?
Die Ausbildung zum Rettungsassistenten gemäß Rettungsassistentengesetz (RettAssG) ist seit 2015 nicht mehr möglich. Nach einer Reformierung firmiert das noch existierende Berufsbild nun unter der Bezeichnung Notfallsanitäter und wurde an die gegenwärtigen Berufsanforderungen angepasst. Ales Wichtige zur Ausbildung hier.
Reform des Berufsbildes: vom Rettungsassistent zum Notfallsanitäter
Obwohl nicht mehr als offizieller Ausbildungsberuf existent, wird der Begriff Rettungsassistent im gängigen Sprachgebrauch häufig noch als Synonym für den Notfallsanitäter verwendet, da ja auch viele der gegenwärtig im Rettungsdienst Beschäftigten noch die Ausbildung als Rettungsassistent absolviert haben. Diese dauerte zwei Jahre, im Gegensatz zur Ausbildung zum Notfallsanitäter, die drei Jahre in Anspruch nimmt. In einem auf die Berufsreform folgenden Übergangszeitraum von sieben Jahren, der am 31.12.2020 endet, werden Rettungssanitäter sukzessive zum Notfallsanitäter weitergebildet.
Eine Neuerung des Notfallsanitätergesetzes im Vergleich zum vorher gültigen Rettungsassistentengesetz ist eine Ausbildungsvergütung, die bis 2014 nicht einheitlich geregelt war. Bezahlt der Ausbildungsbetrieb eine Ausbildungsvergütung gemäß Tarifvertrag TVAöD-BT-BBiG, erhalten die Auszubildenden überlicherweise im 1. Jahr eine Vergütung in Höhe von 1.018,00 Euro.
Im letzten Ausbildungsjahr beträgt die Vergütung dann in der Regel 1.114 Euro. Abhängig vom Ausbildungsträger und dem Bundesland, in dem man die Ausbildung absolviert, kann die Ausbildungsvergütung von der genannten Höhe abweichen.
Abwechslungsreiche Ausbildung, die aber auch anspruchsvoll ist
Die Ausbildung zum Notfallsanitäter ist in zwei Teile gegliedert. Zum einen erhalten die Auszubildenden eine schulische Ausbildung, die meistens an einer Berufsfachschule oder Rettungsdienstschule stattfindet. Daneben werden Auszubildende aber auch schon in den praktischen Berufsalltag eingebunden. Dies geschieht entweder auf der Lehrrettungswache oder aber in einem Krankenhaus.
Die dreijährige Ausbildung umfasst insgesamt rund 4.600 Stunden. Neben einem einwandfreien polizeilichen Führungszeugnis wird auch eine gute gesundheitliche Verfassung der Auszubildenden vorausgesetzt, denn ein vollgepackter Notfallkoffer bzw. Sanitätsrucksack kann gut und gern 15 Kilogramm auf die Waage bringen. Und auch die körperliche Arbeit an den PatientInnen sowie Schicht- und Bereitschaftsdienst erfordern Gesundheit und Fitness.
Am Ende ihrer Ausbildung legen angehende Notfallsanitäter eine staatlich anerkannte Abschlussprüfung ab. Diese beinhaltet neben einem schriftlichen und einem mündlichen Prüfungsteil auch eine praktische Prüfung, in der die Prüflinge zeigen müssen, dass sie das Erlernte selbstständig praktisch anwenden können.
Ausbildungsinhalte – Kombination von Theorie und Praxis
In den drei Ausbildungsjahren werden die theoretischen und praktischen Fachkenntnisse der Auszubildenden schrittweise erweitert:
1. Ausbildungsjahr
- Vermittlung von Grundlagenwissen
- Erkennung und Bewertung lebensbedrohlicher Zustände
- Durchführung einfacher lebenserhaltender Maßnahmen
- Kenntnisse zu medizinischen Geräten, Instrumenten und Medikamenten
2. Ausbildungsjahr
- Assistenz bei Notfalleinsätzen
- Durchführung erweiterter notfallmedizinischer Maßnahmen
- Unterstützung, Beratung und Betreuung von Patienten, Angehörigen, Kollegen und Dritten
3. Ausbildungsjahr
- Selbstständige Bewältigung komplexer Einsatzlagen
- Regelmäßige Anwendung der Lehrinhalte im praktischen Berufsalltag
Mit dem Bestehen einer staatlich anerkannten Prüfung am Ende der Ausbildung ist man dann ausgebildeter Notfallsanitäter bzw. ausgebildete Notfallsanitäterin.
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Stand: August 2021