Einkommen von Familienpflegern
Familienpfleger sind gefragt. Im Gehalt spiegelt sich der hohe Bedarf an diesen Fachkräften allerdings nicht immer wider. In einigen Bundesländern verdienen Berufseinsteiger gerade einmal den Mindestlohn. Mehr zum Einkommen ist hier nachzulesen.
Höchste Gehälter in tarifgebundenen Unternehmen
Ausgelernte Familienpflegerinnen und Familienpfleger verdienen im Durchschnitt zwischen 1.500 und 2.800 Euro brutto pro Monat. Das genaue Einkommen variiert nach Region, den jeweiligen Anforderungen des Berufs, der Verantwortlichkeit und der Erfahrung. Je mehr Berufserfahrung ein Familienpfleger hat, umso höher ist das Gehalt.
In tarifgebundenen Betrieben richtet sich die Höhe des Verdienstes nach tarifvertraglichen Vereinbarungen. Im Tarifbereich Öffentlicher Dienst liegt das Einkommen mit rund 2.775 bis 4.400 Euro über dem Durchschnitt (Stand: Februar 2020). Nicht tarifgebundene Unternehmen können ihre Mitarbeitenden in Anlehnung an entsprechende Tarifverträge entlohnen. Ansprüche darauf können jedoch nicht abgeleitet werden.
Bessere Gehaltsaussichten durch Weiterbildung
Die fortschreitende Digitalisierung der Berufs- und Arbeitswelt kann auch im Bereich der Familienpflege eine Veränderung der Aufgabenfelder und Anforderungsprofile mit sich bringen. Familienpfleger, die sich mit Technologien beschäftigen wie digitalen Assistenzsystemen für den Haushalt, digitalen Dokumentenmanagementsystemen und Systemen zur vernetzten Tourenplanung und Leistungserfassung, verschaffen sich einen Vorsprung gegenüber KollegInnen, die diese Möglichkeiten nicht nutzen. Bestenfalls kann damit ein höheres Gehalt verbunden sein.
Die Chancen auf ein höheres Einkommen lassen sich auch durch Anpassungsweiterbildungen und Aufstiegsweiterbildungen verbessern. Erstere helfen dabei, das eigene Wissen immer wieder auf den aktuellen Stand der Dinge zu bringen, während letztere völlig neue berufliche Möglichkeiten eröffnen.
Gehalt selbst bestimmen: Selbstständig als Familienpfleger
Familienpflegerinnen können auch freiberuflich arbeiten oder sich mit einem eigenen Familienpflegedienst selbstständig machen. Eine Eigenständigkeit als Franchisenehmer ist ebenfalls möglich.
Um den Schritt in die Selbstständigkeit gehen zu können, ist eine Berufserfahrung von mindestens zwei Jahren innerhalb der vergangenen fünf Jahre erforderlich. Ein Jahr muss im ambulanten Bereich absolviert worden sein. Weitere Voraussetzungen sind der Führerschein, ein Gesundheitszeugnis und eine Impfung gegen Hepatitis.
Bezüglich des Gehalts ist zu beachten, dass Honorar nicht gleich Gewinn ist. Abzuziehen sind unter anderem die Kosten für die Sozialversicherung, die Betriebs- und Berufshaftpflichtversicherung sowie für Transportmittel und Werbung. Franchisenehmer müssen außerdem einen vereinbarten Prozentsatz ihres Nettoumsatzes an den Franchisegeber zahlen.
Berufsbild Haus- und Familienpflegerin
Weitere Infos zum Berufsbild und Tätigkeitsbereich
Ausbildung zur Haus- und Familienpflegerin
Alle Infos zur Ausbildung in der Familienpflege
Übersicht Haus- und Familienpflegerin
Alle Infos zur Haus- und Familienpflegerin
Alle Gesundheitsberufe im Überblick
Alles Wissenswerte zu den Gesundheitsberufen
Bildquelle: iStock.com/DGLimages
Stand: Februar 2021