Verdienst als Fachkraft in der Altenpflege

Altenpflegerinnen und Altenpfleger übernehmen elementare Versorgungsaufgaben in der Gesellschaft und sind unverzichtbar. Was kann man in einem so wichtigen Beruf verdienen?

Gehalt als Altenpflegerin und Altenpfleger

Auch wenn Altenpflegefachkräfte immer noch als unterbezahlt gelten, zeichnet sich ein positiver Trend ab. So ist das Entgelt bundesweit zwischen 2015 und 2016 um 2,5 Prozent gestiegen. Zum Vergleich: In anderen Berufen (auch außerhalb der Pflege) stieg das Lohnniveau lediglich um 1,59 Prozent. Der Bruttomonatsverdienst vollzeitbeschäftigter Fachkräfte in Altenheimen lag 2019 durchschnittlich bei 3.116 Euro (ohne Sonderzahlungen), wie das Statistische Bundesamt im März 2020 aufgezeigt hat.

Bei medizinischem und pflegerischem Personal kann die Spanne der durchschnittlichen Monatsverdienste sehr groß sein. Wer in leitender Stellung tätig ist, kann mit einem wesentlich höheren Einkommen als Hilfskräfte rechnen. Im Altenheim lagen die Bruttomonatsverdienste im Jahr 2019 durchschnittlich bei folgenden Beträgen (Quelle: Statistisches Bundesamt 2020): 

  • Leitende Position: 5.499 Euro
  • Herausgehobene Fachkräfte: 4.011 Euro
  • Fachkräfte: 3.116 Euro
  • Angelernte Kräfte: 2.353 Euro
  • Insgesamt: 3.176 Euro

Karriereaussichten und alternative Karriereoptionen in der Altenpflege

Tausende offene Stellen in der Altenpflege und immer weniger Berufsnachwuchs – was zunächst prekär klingt, eröffnet zahlreiche Chancen. Durch den Personalmangel fehlt es neben den eigentlichen Fachkräften auch an geeigneten Führungspersonen. Die Branche kann daher auch für Quereinsteiger interessant sein. Der Trend geht zur Akademisierung, nachdem die pflegerische Erstausbildung an Hochschulen mit dem Pflegeberufegesetz gestärkt wurde.

Neben einer Tätigkeit als Führungskraft können Altenpflegefachkräfte zudem einen ertragreichen Job in der Pflegeberatung anstreben. Seit 2009 haben Pflegebedürftige das Recht auf eine individuelle Pflegeberatung, was im Pflegeweiterentwicklungsgesetz formuliert wurde. Üblicherweise findet man entsprechende Stellen bei Pflegeversicherungen. Neben dem Berufsabschluss als Pflegefachkraft muss man hierfür eine Weiterqualifizierung nach § 7a SGB XI absolviert haben.

Als Pflegefachkraft kann man sich auch selbstständig machen. Da Altenpflegerinnen und Altenpfleger zu den Heilberufen gezählt werden, gelten sie als Freiberufler (sogenannte Solo-Selbstständige). Im Einkommenssteuergesetz (§18) wird das Berufsbild Pflegefachkraft ausdrücklich erwähnt. Vielen fällt der Schritt als Freiberufler in die Selbstständigkeit einfacher, da man keine Gewerbesteuer abführen muss. Jedoch können bestimmte Leistungen von Pflegefachkräften als gewerblich gelten. Wer im häuslichen Bereich pflegt, muss beachten, dass alle hauswirtschaftlichen Tätigkeiten als gewerblich einzustufen sind und eine doppelte Buchhaltung notwendig wird.

Wer auf andere Art mit Menschen arbeiten möchte, kann seine Erfahrungen auch anderweitig sinnvoll einsetzen. So stellt die Arbeit als Lebenshelfer(in) für Senioren, Alltagsgestalter(in) oder Ausbilder(in) in Erster Hilfe berufliche Alternativen für Altenpflegerinnen und Altenpfleger dar.

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