Die Idee, „Mitarbeitende auf Zeit“ zu beschäftigen, entstand vor rund 70 Jahren. Heute arbeiten über alle Branchen hinweg ca. 2 Prozent als Leiharbeitende.
USA, 1948: Die Anwälte Elmer Winter und Aaron Scheinfeld suchen eine Sekretärin, die für kurze Zeit eine erkrankte Mitarbeiterin vertreten soll – sie finden jedoch niemanden. Auf Basis ihrer Erfahrungen und in der Annahme, dass es auch anderen Firmen so gehen muss, gründen sie die weltweit erste Zeitarbeitsfirma namens Manpower Inc. in Milwaukee. Mit Erfolg.
1956 gab es bereits die ersten Niederlassungen in Paris und London. Seit 1960 gibt es die sogenannte Arbeitnehmerüberlassung (ANÜ) auch in Deutschland. Dabei geht es wie der Name bereits sagt, um Arbeit auf Zeit. Firma A „überlässt“ eine bei ihr angestellte Person X für eine bestimmte Zeit Firma B, damit die Person dort ihre Tätigkeit ausübt. ANÜ kommt vor allem dort zum Einsatz, wo häufig Personalspitzen oder Personalausfälle ausgeglichen werden müssen. Heute arbeiten allein in Deutschland fast 800.000 Menschen in der Leiharbeit.
Equal Pay bedeutet, dass für die gleiche Arbeit der gleiche Lohn bezahlt werden muss.
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Damit nicht nur die Unternehmen mit Personalengpässen von der Zeitarbeit profitieren, sondern es auch den Arbeitnehmenden gut geht, sind feste Rahmenbedingungen wichtig. Seit 1972 gibt es das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG). Im Jahr 2003 wurde es um das Equal-Pay-Gebot ergänzt, das besagt, dass für die gleiche Arbeit der gleiche Lohn bezahlt werden muss.
Im April 2017 wurde die Höchstüberlassungsdauer von 18 Monaten (erneut) eingeführt: "Der Verleiher darf denselben Leiharbeitnehmer nicht länger als 18 aufeinander folgende Monate demselben Entleiher überlassen; der Entleiher darf denselben Leiharbeitnehmer nicht länger als 18 aufeinander folgende Monate tätig werden lassen" (§ 1 AÜG Absatz 1b).
Personaldienstleister benötigen für ihre Erwerbstätigkeit eine Erlaubnis, die bei der zuständigen Bundesagentur für Arbeit beantragt werden muss. Diese Erlaubnis wird bei Eignung des Unternehmens zunächst befristet für ein Jahr erteilt. Nach aufwändigen jährlichen Prüfverfahren erfolgt im dritten Jahr die Eignung zur Erteilung einer unbefristeten Erlaubnis durch die Agentur für Arbeit.
Die doctari Pflege ANÜ GmbH hat die unbefristete Erlaubnis seit 2018, die doctari Ärzte ANÜ GmbH ebenfalls seit 2018 und die doctari Fachpflege GmbH seit 2020. Die Zertifizierung bedeutet Rechtssicherheit für alle Beteiligten.
In Deutschland arbeiten rund 2 Prozent der Arbeitnehmer in der Zeitarbeit.
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Doch wie viele Menschen genau sind eigentlich in der Zeitarbeit tätig? Im Sommer 2021 waren nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit in Deutschland 784.000 LeiharbeiterInnen beschäftigt. Im Dezember 2020 gab es in Deutschland knapp 48.000 Unternehmen, die Mitarbeitende „verleihen“, davon jedoch nur 11.000 Unternehmen mit dem Schwerpunkt Arbeitnehmerüberlassung.
Schlüsselt man die Zeitarbeitnehmenden nach Tätigkeitsfeld auf, sieht man, dass sie mehrheitlich in Produktionsberufen und wirtschaftlichen Dienstleistungen tätig sind. 14 Prozent aller in Zeitarbeit Beschäftigten arbeiteten in personenbezogenen Dienstleistungsberufen, wie z. B. im Gesundheitswesen und in der Gastronomie (Quelle: Publikation der Arbeitsagentur). Ende 2020 waren in Deutschland rund 23.000 Leiharbeitende im Bereich Gesundheits- und Krankenpflege, Rettungsdienst und Geburtshilfe tätig.
In Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen kommt es häufig zu Personalengpässen. Hier kann die Arbeitnehmerüberlassung helfen, diese Vakanzen zu füllen. Für die Beschäftigten bedeutet die Leiharbeit eine Möglichkeit, ihre Berufung trotz Familie und anderen Verpflichtungen weiterhin ausüben zu können. Denn in der Arbeitnehmerüberlassung bestimmen die Beschäftigen selbst, wie viel sie arbeiten möchten.
Bei der doctari group sind mittlerweile rund 60.000 Fachkräfte und rund 5.000 Einrichtungen registriert. Seit der Gründung von doctari im Jahr 2008 wurden mehr als 1,3 Millionen Einsatztage vermittelt.
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