Die Nummer 112 gibt es seit 1973
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Damit die Helferinnen und Helfer am anderen Ende der Leitung schnell alles Nötige in die Wege leiten können, brauchen sie Informationen. Diese werden mit Hilfe der 5-W-Fragen abgefragt:
Um diesen Prozess zu vereinfachen bzw. zu beschleunigen, wird bei einem Notruf mittlerweile häufig nur noch die 2-W-Regel angewandt. Dabei liegt der Fokus auf der Frage nach dem „Wo“. Der Anrufer oder die Anruferin sollte möglichst detailliert beschreiben können, wo sich der Notfall ereignet hat, inklusive örtlicher Besonderheiten wie Zufahrt, Stockwerk, Straßentyp oder Ähnliches. Das zweite „W“ steht für das Warten auf weitere Fragen.
Im Anschluss entscheidet der Operator der Rettungsleitstelle, welche Einsatzkräfte er oder sie losschickt – und mit welchen Fahrzeugen. Als Basis der meisten Rettungsfahrzeuge dienen Transporter wie Mercedes-Benz Sprinter, Ford Transit oder VW Crafter. Der Aufbau, der sogenannte Koffer, wird je nach Einsatzzweck unterschiedlich ausgeführt. Das gilt für die Größe, aber auch für die Ausstattung. Aber auch Lastwagen etwa von MAN werden von manchen Rettungsunternehmen eingesetzt.
In Deutschland sind rund 22.000 Krankenwagen, Rettungswagen, Notarzteinsatzfahrzeuge sowie Spezialfahrzeuge im Einsatz. Im Schnitt rücken sie mehr als 16 Millionen Mal pro Jahr aus. An einem Werktag gehen rund 41.000 Notrufe in den Rettungsleitstellen ein. Etwa neun Minuten benötigt ein Rettungsfahrzeug im Schnitt bis zum Einsatzort, rund 60 Prozent fahren dabei mit Blaulicht.
Da das Rettungswesen in Deutschland Ländersache ist, unterscheiden sich die Fahrzeuge und deren Ausstattung. Die meisten Fahrzeuge in der Rettung werden von Städten oder Kommunen, Krankenhäusern, Rettungsunternehmen und Hilfsorganisationen wie unter anderem Johanniter-Unfall-Hilfe, Malteser, DLR, DLRG oder Deutsches Rotes Kreuz (DRK) betrieben.
Ein Blick in einen Rettungswagen zeigt die umfangreiche, technische Ausstattung
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Das umgangssprachlich häufig verwendete Wort Krankenwagen ist für Experten ein Oberbegriff. Meist ist damit ein Rettungswagen oder ein Krankentransportwagen gemeint. Die beiden Fahrzeuge unterscheiden sich aber deutlich voneinander.
Bei einem medizinischen Notfall rückt ein Rettungswagen aus, der mit mindestens zwei Personen besetzt sein muss, einem Notfallsanitäter oder einer Notfallsanitäterin und einem Rettungssanitäter oder einer -sanitäterin. Das Fahrzeug dient der Notfallrettung und ist mit Geräten ausgestattet, um die Vitalfunktion zu erhalten und Folgeschäden zu vermeiden. An Bord ist alles, was benötigt wird, um schnellstmöglich die beste Versorgung zu garantieren.
In der Regel sind die Fahrzeuge mit einer professionellen Sauerstoffanlage, Intubationsbesteck, Pulsoxymeter, Perfusor und Spineboard bestückt. Das Herz kann per EKG während der Fahrt kontrolliert werden und in Notfällen können die Fachkräfte auch eine Thoraxdrainage durchführen. An Bord ist außerdem eine große Auswahl an Medikamenten. Ein Rettungswagen unterscheidet sich in Sachen Ausstattung kaum von einer Intensivstation. Fährt ein Notarzt, eine Notärztin in einem RTW mit, wird dieser automatisch zum Notarztwagen (NAW). Der Notarzt oder die Notärztin kann übrigens auch nachträglich angefordert werden, wenn sich beispielsweise der Zustand des Patienten, der Patientin verschlechtert oder die Anwesenheit eines Arztes oder einer Ärztin erforderlich ist.
Ein Krankentransportwagen fährt Patienten, die verletzt, krank oder hilfsbedürftig sind und nicht selbst fahren können oder liegend transportiert werden müssen, in die Klinik, zum Arzt oder zur Reha. Dabei sind die Fahrten planbar und in der Regel nicht eilig. Zur Ausstattung zählen unter anderem Trage und Tragestuhl, Erste-Hilfe-Set, Notfallrucksack, manuelles Absauggerät und eine einfache Sauerstoffanlage. In der Regel ist noch ein Defibrillator (AED) an Bord. Die Fahrzeuge sind meist schmaler als ein RTW. Bei der Fahrt unterstützen RettungssanitäterInnen die PatientInnen.
Im Notarzteinsatzfahrzeug ist der Notarzt oder die Notärztin unterwegs, wenn er oder sie nicht direkt im Rettungswagen mitfährt. Das Notarzteinsatzfahrzeug ist meist ein Pkw, in manchen Städten auch ein Kleinbus wie ein Mercedes-Benz Sprinter, mit dem die NotärztInnen und teilweise zusätzlich auch NotfallsanitäterInnen schnell zum Einsatzort gelangen, wo sie in der Regel auf den Rettungswagen treffen. Dieses System wird „Rendezvouz-System“ genannt. Auch das NEF ist gut ausgestattet. Mit an Bord sind unter anderem eine große Auswahl an Medikamenten, Betäubungsmittel, Erste-Hilfe-Koffer, Notfallrucksack, Sauerstoff und ein Defibrillator für die Erstversorgung
Der Storchenwagen ist ein mobiler Kreißsaal und meist dort unterwegs, wo der Weg zur nächsten Entbindungsabteilung länger dauert. Der Storchenwagen ist ausgestattet wie ein gewöhnlicher Kreißsaal in einem Krankenhaus. Mit an Bord ist meist auch eine Hebamme oder ein Entbindungspfleger.
Ein STEMO-Mobil rückt immer dann aus, wenn ein Schlaganfall vermutet wird.
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Manche Rettungsdienste setzen ein Stroke-Einsatz-Mobil ein, das speziell für Schlaganfall-Patienten entwickelt wurde. Die Fahrzeuge werden bei Verdacht auf einen Schlaganfall zur Patientin oder zum Patienten geschickt: Mit an Bord ist dann ein CT-Gerät, um PatientInnen direkt vor Ort besser versorgen zu können. Städte wie Berlin setzen dabei unter anderem auf den Lkw MAN TGL 12.250.
Rollende Intensivstation sind noch besser ausgestattet als Rettungswagen, unter anderem mit einem kleinen Labor und einer doppelten Vorhaltung einer Beatmungseinheit. In einem ITW können PatientInnen transportiert werden, die intensivmedizinisch betreut werden müssen. An Bord sind daher auch IntensivmedizinerInnen und Intensivfachpflegepersonal. Je nach Krankheitsbild kann auch weiteres Fachpersonal den Patienten oder die Patientin zusätzlich betreuen.
Für spezielle Einsatzzwecke besitzen größere Städte weitere Spezialfahrzeuge. Die Stadt Berlin setzt den Rettungswagen „S“ bei einem Notfalltransport für Personen mit einem sehr hohen Körpergewicht ein. Bei Personen mit hochansteckenden Krankheiten kommt das spezielle Isolierungsfahrzeug Rettungswagen „I“ zum Einsatz. Beide basieren auf dem Lkw MAN TGL.
Je nach Dringlichkeit des Einsatzes erhält die Besatzung des RTW die Erlaubnis, mit einem Sondersignal (Blaulicht/Martinshorn) zu fahren und erhält damit besondere Wegerechte. Hinterm Steuer sitzen meist RettungsassistentInnen oder NotfallsanitäterInnen. Da Lebensrettung Vorrang hat, sind die FahrerInnen während der Einsatzfahrt unter Blaulicht und Martinshorn von der Straßenverkehrsordnung (§35 Absatz 5a und §38 Absatz 1 der StVO) befreit. Sie müssen dennoch auf den Verkehr achten, etwa an Kreuzungen oder Ampelanlagen.
Je nach Modell und Ausstattung kann ein Rettungswagen rund 200.000 Euro kosten, Spezialfahrzeuge sind deutlich teurer.
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Fabian Hoberg
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