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Der Spritzenschein wird in speziellen Kursen erworben. Für diese Kurse und Schulungen gilt: Inhalte und Dauer der Unterweisung sind nicht gesetzlich geregelt. Sie werden vom Anbieter nach Bedarf der Teilnehmenden beziehungsweise der beauftragenden Institution gestaltet und unterscheiden sich daher in Länge, vermittelten Inhalten und Kosten. Hier gilt es, zu vergleichen und die Kurse nach den benötigten Kenntnissen auszuwählen.
In der Praxis werden zunächst theoretische Inhalte zu Injektionstechniken vermittelt und anschließend setzen die Teilnehmenden die neuen Kenntnisse praktisch um.
Kurse zur Injektionslehre sind in der Regel auf subkutane Injektionstechniken beschränkt, können aber auch Techniken zur Blutentnahme und zu Venenzugängen enthalten. Inhalte können zum Beispiel sein:
Die Dauer eines „Spritzenkurses” variiert von Anbieter zu Anbieter. Üblicherweise dauert er ein bis zwei Tage. Nach Absolvierung der theoretischen und praktischen Inhalte wird Teilnehmenden ein Zertifikat ausgestellt, das ihre im Kurs erworbenen Befähigungen bestätigt. Eine offizielle Gültigkeit dieser Zertifikate besteht nicht und es besteht auch kein Anspruch auf Anerkennung durch medizinische oder soziale Institutionen und Arbeitgeber. Das bedeutet, dass im Zweifel – etwa, wenn der Kurs schon zu lange zurückliegt oder der Absolvent längere Zeit keine entsprechende Tätigkeit ausgeübt hat – eine Nachschulung erfolgen muss.
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Angeboten werden die Kurse häufig vom Arbeitgeber selbst. Alternativ besteht die Möglichkeit, externe Kurse zu besuchen, etwa beim Deutschen Roten Kreuz oder bei verschiedenen Gesundheitsakademien.
Die Kosten für den Kurs variieren aufgrund der unterschiedlichen Inhalte, Detailtiefe und Dauer, in der Regel bewegen sie sich zwischen 70 und 150 Euro. Diese Kosten tragen die Teilnehmenden üblicherweise selbst, wenn es der Arbeitgeber nicht übernimmt. In Einzelfällen kann es auch möglich sein, die Kosten im Rahmen von Fördermaßnahmen zur beruflichen Weiterbildung oder Qualifizierung erstattet zu bekommen. Hier hilft eine Beratung bei fachkundigen Stellen wie Jobcenter oder Arbeitsagentur weiter.
Besonders seit der Corona-Pandemie ein Gegenstand vieler Debatten: Wer darf eigentlich impfen? Impfungen werden gewöhnlich i.m. (intramuskulär) verabreicht. Die intramuskuläre Injektionstechnik erfordert spezielle Kenntnisse, die in den meisten Injektionskursen nicht vermittelt werden.
Examinierte Kranken- und Gesundheitspflegekräfte, MFA, Studierende der Humanmedizin und ähnlich qualifizierte Personen dürfen jedoch in ganz bestimmten Situationen und unter ärztlicher Aufsicht Impfungen verabreichen, etwa in Impfstraßen, in einer ärztlichen Praxis oder in anderen medizinischen Einrichtungen.
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