Injektionslehre

Spritzenschein: Die Lizenz zum Spritzen

Eine Spritze zieht eine Injektionslösung auf
2.1.2024 | Lesedauer: 3 Minuten

Injektionen darf nur geschultes Personal verabreichen. Sofern man die Berechtigung nicht während der Ausbildung erwirbt, kann man einen "Spritzenschein" machen.

Das Verabreichen von Injektionen ist in der Regel Ärztinnen und Ärzten vorbehalten. Unter bestimmten Voraussetzungen darf die Tätigkeit jedoch an geschulte Personen delegiert werden. Gerade im Bereich der Pflege wächst der Bedarf an geschultem Personal, das beispielsweise Insulin oder Heparin verabreichen darf.

Was ist ein „Spritzenschein” und wozu berechtigt er?

Ein sogenannter „Spritzenschein” ist ein Nachweis dafür, dass eine Person bestimmte Injektionstechniken beherrscht. Berufstätige Personen mit entsprechenden Vorkenntnissen wie Altenpflegende oder Gesundheits- und Krankenpflegende können einen solchen Befähigungsnachweis erwerben, indem sie einen einschlägigen Kurs zur Injektionslehre besuchen.

Dort werden verschiedene Techniken vermittelt, darunter die subkutane Injektion, die Blutabnahme und das Legen eines venösen Zugangs. Der Spritzenschein berechtigt, auf ärztliche Anordnung die erworbenen Fähigkeiten bei PatientInnen anzuwenden.

Voraussetzungen für den „Spritzenschein”

Um einen Befähigungsnachweis für das Verabreichen von Injektionen zu erwerben, müssen gewisse Voraussetzungen erfüllt sein. Eine einheitliche Regelung darüber, was genau vorausgesetzt wird, existiert allerdings nicht. Es bleibt den Anbietern von Gesundheitsdienstleistungen und den jeweils verantwortlichen Ärztinnen und Ärzten überlassen, wem sie eine derartige Tätigkeit zutrauen.

Üblicherweise wird eine Berufstätigkeit in einem medizinischen oder sozialen Kontext vorausgesetzt. Zielgruppe sind also Personen, die in der Gesundheits- und Krankenpflege, als Pflegehilfskräfte, in der Altenpflege, im Rettungswesen, in einer Praxis oder als HeilerziehungspflegerIn arbeiten.

Lächelnde junge Krankenschwester in einem Patientenzimmer

Kursinhalte, Berechtigungen und Dauer

Der Spritzenschein wird in speziellen Kursen erworben. Für diese Kurse und Schulungen gilt: Inhalte und Dauer der Unterweisung sind nicht gesetzlich geregelt. Sie werden vom Anbieter nach Bedarf der Teilnehmenden beziehungsweise der beauftragenden Institution gestaltet und unterscheiden sich daher in Länge, vermittelten Inhalten und Kosten. Hier gilt es, zu vergleichen und die Kurse nach den benötigten Kenntnissen auszuwählen.

In der Praxis werden zunächst theoretische Inhalte zu Injektionstechniken vermittelt und anschließend setzen die Teilnehmenden die neuen Kenntnisse praktisch um.

Kurse zur Injektionslehre sind in der Regel auf subkutane Injektionstechniken beschränkt, können aber auch Techniken zur Blutentnahme und zu Venenzugängen enthalten. Inhalte können zum Beispiel sein: 

  • Rechtliche Grundlagen für Injektionen
  • Dokumentationspflichten, ärztliche Anordnung und Durchführungsnachweis
  • Hygienische Durchführung von Injektionen, Selbstschutz
  • Anatomie und Physiologie der Haut
  • Injektionstechniken: s.c. subcutan, i.c. intracutan und i.m. intramuskulär
  • Spezielle Arzneimittelkenntnisse
  • Mögliche Risiken und Komplikationen
  • Fachgerechte Entsorgung von Injektionsmaterial

Die Dauer eines „Spritzenkurses” variiert von Anbieter zu Anbieter. Üblicherweise dauert er ein bis zwei Tage. Nach Absolvierung der theoretischen und praktischen Inhalte wird Teilnehmenden ein Zertifikat ausgestellt, das ihre im Kurs erworbenen Befähigungen bestätigt. Eine offizielle Gültigkeit dieser Zertifikate besteht nicht und es besteht auch kein Anspruch auf Anerkennung durch medizinische oder soziale Institutionen und Arbeitgeber. Das bedeutet, dass im Zweifel – etwa, wenn der Kurs schon zu lange zurückliegt oder der Absolvent längere Zeit keine entsprechende Tätigkeit ausgeübt hat – eine Nachschulung erfolgen muss.

Verschiedene Spritzen auf einem Tischchen bereitgelegt

Anbieter und Kosten für den Spritzenschein

Angeboten werden die Kurse häufig vom Arbeitgeber selbst. Alternativ besteht die Möglichkeit, externe Kurse zu besuchen, etwa beim Deutschen Roten Kreuz oder bei verschiedenen Gesundheitsakademien.

Die Kosten für den Kurs variieren aufgrund der unterschiedlichen Inhalte, Detailtiefe und Dauer, in der Regel bewegen sie sich zwischen 70 und 150 Euro. Diese Kosten tragen die Teilnehmenden üblicherweise selbst, wenn es der Arbeitgeber nicht übernimmt. In Einzelfällen kann es auch möglich sein, die Kosten im Rahmen von Fördermaßnahmen zur beruflichen Weiterbildung oder Qualifizierung erstattet zu bekommen. Hier hilft eine Beratung bei fachkundigen Stellen wie Jobcenter oder Arbeitsagentur weiter.

Darf man mit einem Spritzenschein Impfungen verabreichen?

Besonders seit der Corona-Pandemie ein Gegenstand vieler Debatten: Wer darf eigentlich impfen? Impfungen werden gewöhnlich i.m. (intramuskulär) verabreicht. Die intramuskuläre Injektionstechnik erfordert spezielle Kenntnisse, die in den meisten Injektionskursen nicht vermittelt werden.

Examinierte Kranken- und Gesundheitspflegekräfte, MFA, Studierende der Humanmedizin und ähnlich qualifizierte Personen dürfen jedoch in ganz bestimmten Situationen und unter ärztlicher Aufsicht Impfungen verabreichen, etwa in Impfstraßen, in einer ärztlichen Praxis oder in anderen medizinischen Einrichtungen.

Bildquelle: iStock.com/Alernon77, iStock.com/cyano66, iStock.com/Peopleimages

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