Akupunktur, Sportmedizin und Co.

Nach dem Facharzt kommt die Zusatzbezeichnung

Arzt setzt Akupunkturnadeln bei Patientin.
doctari Redaktion | 14.9.2022 | Lesedauer: 4 Minuten

ÄrztInnen lernen ein Leben lang. Nach der Facharztausbildung geht es häufig mit Zusatzbezeichnungen weiter. Welche es gibt und wie die Weiterbildung abläuft, erklären wir hier.

Der Facharzttitel hängt eingerahmt in der Praxis oder im Büro. Dennoch können Ärzte und Ärztinnen noch lange nicht aufhören sich weiterzubilden. Hierzu gehört einerseits die ständige ärztlichen Fortbildung. Andererseits können MedizinerInnen ihr Profil und ihr Wissen mit Zusatzbezeichnungen schärfen.

Aktuell gibt laut der (Muster-)Weiterbildungsordnung der Bundesärztekammer (MWBO) 56 solcher ärztlicher Zusatzbezeichnungen, nachdem die Homöopathie im Jahr 2022 gestrichen wurde. Alle anderen Bezeichnungen sind in der MWBO gelistet, angefangen mit A wie Ärztliches Qualitätsmanagement bis T wie Tropenmedizin.

Zu den beliebtesten Zusatzbezeichnungen gehört die Notfallmedizin. Allein in Baden-Württemberg gibt es laut der Landesärztekammer mehr als 6.500 berufstätige Ärzte mit dieser Zusatzbezeichnung. Auch die Manuelle Therapie bzw. die Chirotherapie und das Naturheilverfahren sind weit verbreitete ärztliche Zusatzqualifikationen.

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Der Weg zur ärztlichen Zusatzbezeichnung

Für Mediziner und Medizinerinnen auf der Suche nach einer ärztlichen Weiterbildung führt der erste Weg zur zuständigen Landesärztekammer. Zwar liefert die Musterweiterbildungsordnung einen guten Überblick, doch die einzelnen Landesärztekammern regeln die ärztliche Weiterbildung zumindest im Detail recht unterschiedlich.

Deshalb sollten sich Interessierte an die Ärztekammer wenden, in der sie Mitglied sind. Hier können sie erfragen, welche Voraussetzungen für welche Zusatzbezeichnung gelten, wie lange die ärztliche Weiterbildung dauert und ob eine Prüfung abgelegt werden muss oder nicht.

Die Fortbildungen werden von einem Arzt oder einer Ärztin mit gültiger Weiterbildungsbefugnis durchgeführt. Sie finden grundsätzlich während einer ganztägigen und hauptberuflichen Tätigkeit als Ärztin/Arzt statt und werden entsprechend vergütet.

Wer möchte, kann eine ärztliche Zusatzbezeichnung auch in Teilzeit erwerben. Allerdings geht das nur, wenn mindestens die Hälfte der Arbeitszeit für die Fortbildung genutzt wird. Die Dauer der Weiterbildung verlängert sich entsprechend der wöchentlichen Arbeitszeit. Die Details legen die Landeärztekammern fest. Teilweise kann eine Zusatzbezeichnung auch ausschließlich über Kurse an Wochenenden und im Urlaub absolviert werden.

Traurig blickende Angehörige im Gespräch mit einer Ärtzin.

Die Psychotherapie zählt zu den beliebtesten Zusatzbezeichnungen in Deutschland.

Voraussetzungen und Mindestanforderungen

Für die meisten Zusatzbezeichnungen ist eine Facharztausbildung Voraussetzung. Viele ärztliche Weiterbildungen setzen ein Gebiet voraus, das die Patientenversorgung beinhaltet. Andere Zusatzqualifikationen sind nur für bestimmte Facharztrichtungen möglich. Dies gilt beispielweise für die Kinder- und Jugend-Endokrinologie. Diese Zusatzweiterbildung können nur Fachärzte für Kinder- und Jugendmedizin erlangen. Für die Spezialisierung im Bereich Kinder- und Jugendorthopädie ist es Voraussetzung, den Facharzt für Orthopädie und Unfallchirurgie oder für Kinder- und Jugendchirurgie zu haben.

Generell gibt es für jede Zusatzbezeichnung Mindestanforderungen, die in der MWBO stehen. Diese dienen den Landesärztekammern als Orientierung für eigene verbindliche Voraussetzungen und Anforderungen. In der Regel wird am Ende der ärztlichen Weiterbildung eine Prüfung abgelegt. Wer möchte, kann mehrere Zusatzbezeichnungen erwerben.

Zusatzbezeichnungen: Dauer der Weiterbildung

Die vorgeschriebene Weiterbildungszeit hängt von der Art der Zusatzbezeichnung ab. Um ein Gefühl für den Aufwand und die Dauer zu erhalten, sind im Folgenden exemplarisch Zusatzweiterbildungen mit der jeweiligen Ausbildungsdauer und den Voraussetzungen aufgelistet:

Zusatzbezeichnung

Dauer

Voraussetzung

Akupunktur

200-stündiger Weiterbildungskurs

Facharztanerkennung in einem Gebiet mit unmittelbarer Patientenversorgung

Intensivmedizin

18-monatige Weiterbildung in Intensivmedizin

Facharzt in Anästhesiologie, Chirurgie, Innere Medizin, Kinder- und Jugendmedizin, Neurochirurgie oder Neurologie

Manuelle Medizin

320-stündigier Kurs, davon 120 Stunden Grundkurs und 200 Stunden Aufbaukurs

Facharztanerkennung in einem Gebiet mit unmittelbarer Patientenversorgung

Naturheilverfahren

160-stündiger Weiterbildungskurs, 80 Stunden Fallseminare unter Supervision (alternativ: 6 Monate Weiterbildung an einer Weiterbildungsstätte)

Facharzttitel

Sportmedizin

240-stündiger Kurs (alternativ 6 Monate Weiterbildung in einem sportmedizinischen Institut), 120 Stunden sportärztliche Tätigkeit

Facharztanerkennung in einem Gebiet mit unmittelbarer Patientenversorgung

Info: Das Logbuch

Für die Dokumentation der Weiterbildungsinhalte wird das Logbuch benutzt. Es enthält alle während der Zeit der Weiterbildung erworbenen Kenntnisse. Dies gilt auch für Gespräche mit der oder dem Weiterbildenden. Die eingetragenen Inhalte werden von dem oder der Weiterbildenden bestätigt. Für die Zulassung zur Prüfung muss das Logbuch am Ende der Weiterbildung bei der Ärztekammer vorgelegt werden. Sobald alle Mindestanforderungen erfüllt sind und alle Kurse besucht wurden, kann sich die Ärztin, der Arzt für die Prüfung anmelden. Hierfür werden das ausgefüllte Logbuch, alle Weiterbildungszeugnisse und eventuelle Bescheinigungen über absolvierte Kurse benötigt.

Eine Ärztin zeigt an einem Modell wichtige Akupunkturpunkte.

Jede dieser Weiterbildungen findet im Rahmen einer ärztlichen Tätigkeit statt.

Die häufigsten Zusatzbezeichnungen für Allgemeinmedizin

Zu den häufigsten Zusatzbezeichnungen für Allgemeinmediziner bzw. für Hausärzte gehören laut der Landesärztekammer Bayern folgende Spezialisierungen*.

  • Naturheilverfahren
  • Sportmedizin
  • Akupunktur
  • Chirotherapie
  • Notfallmedizin
  • Homöopathie
  • Betriebsmedizin
  • Psychotherapie
  • Balneologie und Medizinische Klimatologie
  • Sozialmedizin

Die Landesärztekammer Baden-Württemberg weist in ihrer Statistik den Anteil an Ärzten beziehungsweise Ärztinnen mit Zusatzbezeichnungen aus. Laut den Zahlen aus dem Jahr 2021 waren in Baden-Württemberg 7.990 Ärztinnen mit der Zusatzbezeichnung Notfallmedizin tätig. Davon waren mehr als 5.000 Männer. Fast ausgeglichen ist das Verhältnis zwischen den Geschlechtern bei der Zusatzbezeichnung Psychotherapie. Hier stehen 1.394 Frauen 1.229 Männern gegenüber. Führend sind Ärztinnen bei der Zusatzbezeichnung Homöopathie mit 572 versus 423. Bei MedizinerInnen in Baden-Württemberg ebenfalls sehr beliebt ist die Zusatzbezeichnung Palliativmedizin (2.101).

*Quelle: Allgemeinarzt-online

Welche Zusatzbezeichnungen für Ärzte und Ärztinnen gibt es?

Die Liste der Zusatzbezeichnungen ist lang – und sie wird ab und an sogar länger, wenn neue Zusatzbezeichnungen anerkannt und aufgenommen werden.

  1. 1.
    Ärztliches Qualitätsmanagement
  2. 2.
    Akupunktur
  3. 3.
    Allergologie
  4. 4.
    Andrologie
  5. 5.
    Balneologie und Medizinische Klimatologie
  6. 6.
    Betriebsmedizin
  7. 7.
    Dermatopathologie
  8. 8.
    Diabetologie
  9. 9.
    Ernährungsmedizin
  10. 10.
    Flugmedizin
  11. 11.
    Geriatrie
  12. 12.
    Gynäkologische Exfoliativ-Zytologie
  13. 13.
    Hämostaseologie
  14. 14.
    Handchirurgie
  15. 15.
    Immunologie
  16. 16.
    Infektiologie
  17. 17.
    Intensivmedizin
  18. 18.
    Kardiale Magnetresonanztomographie
  19. 19.
    Kinder- und Jugend-Endokrinologie und -Diabetologie
  20. 20.
    Kinder- und Jugend-Gastroenterologie
  21. 21.
    Kinder- und Jugend-Nephrologie
  22. 22.
    Kinder- und Jugend-Orthopädie
  23. 23.
    Kinder- und Jugend-Pneumologie
  24. 24.
    Kinder- und Jugend-Rheumatologie
  25. 25.
    Klinische Akut- und Notfallmedizin
  26. 26.
    Krankenhaushygiene
  27. 27.
    Magnetresonanztomographie
  28. 28.
    Manuelle Medizin
  29. 29.
    Medikamentöse Tumortherapie
  30. 30.
    Medizinische Informatik
  31. 31.
    Naturheilverfahren
  32. 32.
    Notfallmedizin
  33. 33.
    Nuklearmedizinische Diagnostik für Radiologen
  34. 34.
    Orthopädische Rheumatologie
  35. 35.
    Palliativmedizin
  36. 36.
    Phlebologie
  37. 37.
    Physikalische Therapie
  38. 38.
    Plastische und Ästhetische Operationen
  39. 39.
    Proktologie
  40. 40.
    Psychoanalyse
  41. 41.
    Psychotherapie
  42. 42.
    Rehabilitationswesen
  43. 43.
    Röntgendiagnostik für Nuklearmediziner
  44. 44.
    Schlafmedizin
  45. 45.
    Sexualmedizin
  46. 46.
    Sozialmedizin
  47. 47.
    Spezielle Kardiologie für Erwachsene mit angeborenen Herzfehlern (EMAH)
  48. 48.
    Spezielle Kinder- und Jugend-Urologie
  49. 49.
    Spezielle Orthopädische Chirurgie
  50. 50.
    Spezielle Schmerztherapie
  51. 51.
    Spezielle Unfallchirurgie
  52. 52.
    Spezielle Viszeralchirurgie
  53. 53.
    Sportmedizin
  54. 54.
    Suchtmedizinische Grundversorgung
  55. 55.
    Transplantationsmedizin
  56. 56.
    Tropenmedizin

Zusatzbezeichnung Homöopathie wird gestrichen

Im Frühjahr 2022 wurde auf dem 126. Deutschen Ärztetag darüber abgestimmt, ob die Zusatzbezeichnung Homöopathie gestrichen werden soll. Eine große Mehrheit stimmte dem Antrag zu. Einige Landesärztekammern haben daraufhin die Zusatzbezeichnung aus ihrer Weiterbildungsordnung entfernt, andere hatten das bereits im Vorfeld getan (Bremen bereits 2020) und weitere führen die Zusatzbezeichnung nach wie vor. Für interessierte Ärztinnen und Ärzte ist es in diesem Bereich also besonders wichtig, die Weiterbildungsordnung der zuständigen Landesärztekammer zu lesen.

Titelbild: iStock.com/Dean Mitchell

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