Eine Krankenversicherung ist in Deutschland verpflichtend. Ob man privat oder gesetzlich versichert ist, hängt vom Gehalt ab und ob man selbstständig oder angestellt ist. Alle angestellten Arbeitnehmerinnen sind zunächst gesetzlich krankenversichert. Ab einem Einkommen von 64.350 Euro brutto pro Jahr, kann man freiwillig in die private Krankenversicherung wechseln. Wer selbstständig ist, also zum Beispiel eine eigene Praxis hat, muss sich privat versichern. Vor einem freiwilligen Wechsel in die private Krankenversicherung sollten Ärztinnen und Ärzte die Vor- und Nachteile gut abwägen, denn ein Zurück in die gesetzliche Versicherung ist schwierig und die Beiträge zur privaten Versicherung steigen mit dem Alter des Versicherungsnehmers an.
Die Berufshaftpflichtversicherung für Ärzte und Ärztinnen wird von der Ärztekammer verpflichtend für alle Mitglieder vorgeschrieben. Sie sorgt genau wie die private Haftpflichtversicherung für eine Absicherung gegenüber Schäden an Dritten. Meist hat das Krankenhaus als Arbeitgeber für seine angestellten ÄrztInnen, aber auch für Famulanten oder PJler, eine Versicherung abgeschlossen.
Eine zusätzliche Berufshaftpflicht für Ärzte und Ärztinnen oft trotzdem empfehlenswert. Ein Notfall erfordert das Eingreifen eines Arztes außerhalb des Arbeitsplatzes? Hier zu Handeln gehört für MedizinerInnen zu ihrem Beruf. Doch die damit verbundenen Risiken werden von der Berufshaftpflicht des Arbeitgebers nicht abgedeckt.
Die erste Hilfe beim Unfall, eine ehrenamtliche Tätigkeit oder nur ein privater Rat bergen beispielsweise das „ärztliche Restrisiko“. Bereits während des Studiums erhalten angehende MedizinerInnen deshalb oft Angebote zur Kombination von privater und beruflicher Haftpflichtversicherung. Hier sollte genau geprüft werden, ob der Schutz umfangreich genug ist, denn ein privat zu tragender Haftpflichtfall kann schnell in die Millionenhöhe gehen.
Der Schutz vor Berufsunfähigkeit ist für alle, die ihren Lebensunterhalt durch eine Erwerbstätigkeit erzielen, ein wichtiger Baustein der persönlichen, finanziellen Vorsorge. Statistiken zeigen, wie wichtig die Vorsorge durch eine Berufsunfähigkeitsversicherung, kurz BU genannt, ist: In den überwiegenden Fällen sind es nicht Unfälle, sondern vielmehr Erkrankungen, die auch in jungen Jahren zum vorzeitigen Ende des Berufslebens führen können.
Da Schichtdienste, psychische Belastungen oder Infektionsgefahren als erhebliche Risikofaktoren für eine Berufsunfähigkeit gelten, ist diese für Ärzte sehr empfehlenswert. Über das ärztliche Versorgungswerk besteht für alle Mitglieder eine gewisse Absicherung. Allerdings greift sie erst bei einer 100-prozentigen Berufsunfähigkeit und sie deckt nicht alle Risiken ab. Meist reicht die ausgezahlte Rente nicht, um den Lebensstandard zu halten. Auch die gesetzliche Rentenversicherung bietet einen gewissen Schutz, allerdings nur, wenn sich die MedizinerInnen nicht von der Rentenversicherungspflicht haben befreien lassen.
Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung kann für ÄrztInnen also sinnvoll sein, um finanzielle Lücken zu schließen – und das meist schon bei einer anerkannten Berufsunfähigkeit von 50 Prozent. Als Versicherungsleistung empfiehlt sich, eine monatliche Absicherung von rund 50 bis 75 Prozent des letzten Nettoeinkommens. Zudem gibt es einige entscheidende Kriterien, die eine BU für Ärztinnen und Ärzte erfüllen sollte. Wichtig ist der „Verzicht auf eine abstrakte Verweisung“. Unverzichtbar ist für MedizinerInnen auch die Infektionsschutzklausel.
Der Vertrag sollte darüber hinaus ohne Meldefrist auskommen. So erhält man auch rückwirkend Leistungen. Eine Auslandsklausel kann, abhängig vom Schwerpunkt der eigenen Tätigkeit, ergänzend sinnvoll sein. Das alles lässt sich zu Beginn der Berufstätigkeit oft nur teilweile überblicken. Manche Versicherungen erlauben es, den Vertrag später anzupassen. Das kann jedoch mit höheren Beiträgen verbunden sein. Eine Nachfrage in dieser Richtung ist daher unbedingt zu empfehlen, bevor es zum Abschluss kommt. In jungen Jahren profitiert man aber ansonsten von günstigen Versicherungsprämien.
Der Beruf des Mediziners bietet Konfliktpotenzial, wie etwa rechtliche Auseinandersetzungen mit Mitarbeitenden oder der Krankenkasse, Patientinnen, die ihre Rechnung nicht bezahlen bis hin zum Vorwurf eines Behandlungsfehlers. Mit einer Rechtsschutzversicherung für Ärztinnen und Ärzte lassen sich die oft teuren Kosten für Anwälte oder Prozesse und gerichtliche Entscheidungen mildern bzw. gänzlich bestreiten.
Wer in einem Krankenhaus als angestellter Arzt arbeitet, ist hinsichtlich eines Rechtsstreits und den dadurch drohenden Kosten über den Arbeitgeber geschützt. In diesem Fall ist eine Rechtsschutzversicherung nicht unbedingt notwendig. Gegebenenfalls kann das Geld in eine Arbeitsrechtsschutzversicherung investiert werden, die bei Streitigkeiten mit dem Arbeitgeber – wie etwa Kündigungen, Abmahnungen oder anderen Auseinandersetzungen – einspringt.
Für alle, die gelegentlich als Notärztin, Notarzt oder GutachterIn außerhalb ihres Arbeitsverhältnisses tätig sind, kann ein beruflicher Rechtsschutz sinnvoll sein. Wer sich später als niedergelassener Arzt beruflich verändern will, sollte darauf achten, dass sich der gewählte Tarif maßgeschneidert in den wesentlich komplexeren Versicherungsschutz umwandeln lässt.
Wer eine eigene Praxis betreibt, besitzt in der Regel teure Geräte sowie wertvolle Daten und Software, die geschützt werden müssen. Hierfür gibt es bei Versicherungsanbietern verschiedene Versicherungen, die sich speziell an ÄrztInnen mit eigener Praxis wenden.
Die sogenannt Inhaltsversicherung schützt das Inventar sowie Geräte vor Schäden aufgrund von Diebstahl, Feuer, Wasser oder Sturm. Zudem sollten niedergelassene ÄrztInnen auch Daten oder Software schützen. Was genau versichert werden muss und wie hoch das Risiko ist, muss von Fall zu Fall entschieden werden. Anhand dieser Angaben errechnet sich der Beitrag.
Titelbild: iStock.com/Fly View Productions
doctari Redaktion
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